Die Einfache Sprache ist jetzt geregelt

Bisher meinten viele, dass nur die Leichte Sprache geregelt sei, aber die Einfache Sprache keine festen Regeln habe (vgl. Blog von Uwe Roth).

Jetzt gibt es für die Einfache Sprache klare Vorgaben. Das Deutsche Institut für Normung hat am 26. April 2024 die erste DIN-Norm für Einfache Sprache veröffentlicht: Einfache Sprache – Anwendung für das Deutsche – Teil 1: Sprachspezifische Festlegungen (DIN 8581-1).

Ein Arbeitskreis aus 20 Expertinnen und Experten der Einfachen Sprache hat diese Norm ausgearbeitet. Sie vermittelt ein klares Verständnis davon, was Einfache Sprache ist und wie sie angewendet werden kann (siehe Beitrag von Conny Lopez).

Die DIN-Norm beruht auf der internationalen ISO-Norm für Plain Language (ISO 24495-1:2023). Zur ISO-Norm gibt es seit März 2024 eine deutsche Fassung:

Einfache Sprache – Teil 1: Grundsätze und Leitlinien (DIN ISO 24495-1:2024-03).

Diese beiden Normen setzen allgemeingültige Maßstäbe für Texte in Einfacher Sprache.  Ihr Ziel ist es, Autorinnen und Autoren dabei zu helfen, verständliche Texte für eine breite Leserschaft zu verfassen (vgl. DIN-Presseerklärung).

In der internationalen Norm (DIN ISO 24495-1:2024-03) sind bereits die Grundsätze für die Einfache Sprache festgehalten:

  1. Die Leserschaft erhält, was sie braucht. (Relevanz)
  2. Die Leserschaft kann leicht finden, was sie braucht. (Auffindbarkeit)
  3. Die Leserschaft kann leicht verstehen, was sie findet. (Verständlichkeit)
  4. Die Leserschaft kann die Informationen einfach verwenden. (Anwendbarkeit)

Darauf aufbauend sind in der DIN-Norm für Einfache Sprache (DIN 8581-1)  die Vorgaben für den deutschen Sprachraum genauer ausgeführt. Die DIN-Norm bezieht sich auf Sachtexte, ist aber auch breiter anwendbar. Im Mittelpunkt stehen die Leser und Leserinnen. Die Texte müssen das Vorwissen und die Erwartungen der Zielgruppe berücksichtigen.

Wesentlich für die DIN-Norm ist das breite Spektrum an Anforderungen für die Einfache Sprache: vom Anliegen und Inhalt der Texte über sprachliche Merkmale bis hin zur Gestaltung von Texten. Dabei knüpft die Norm an Erfahrungen und Empfehlungen an, die sich bisher für Texte in Einfacher Sprache bewährt haben. Hier sind die wichtigsten Anforderungen umrissen (vgl. DIN-Presseerklärung):

  • Was ist konkret auf Textebene zu beachten – bezüglich des Inhalts, des Stils und der Textstruktur?
  • Welche Regeln gelten für deutsche Texte in Einfacher Sprache auf Satzebene, etwa die Länge von Sätzen, die Satzstruktur und Zeitformen betreffend?
  • Was müssen oder sollten Autoren auf Wortebene beachten, zum Beispiel hinsichtlich der Länge von Wörtern und ihrer Bekanntheit?
  • Was gibt es bei der Gestaltung zu beachten, etwa mit Blick auf typografische Hervorhebungen oder bezüglich der Silbentrennung?

In der DIN-Norm finden alle interessierten Fachleute die genauen Anforderungen sowie viele Beispiele und Erklärungen für eine verständliche und wirksame Kommunikation.

Die beiden Normen für die Einfache Sprache können als PDF oder als Druckexemplar bei DIN erworben werden:

  • Einfache Sprache – Teil 1: Grundsätze und Leitlinien (DIN ISO 24495-1:2024-03)
  • Einfache Sprache – Anwendung für das Deutsche – Teil 1: Sprachspezifische Festlegungen (DIN 8581-1)

03.05.2024
Sabine Manning

Veröffentlicht von

ruweadmin

Uwe Roth ist Journalist, Dozent für barrierefreie Kommunikation und Texter für die Einfache Sprache. Er arbeitet beim Deutschen Institut für Normung (DIN) an Regelwerken für die Leichte und Einfache Sprache mit. Er ist zudem Mitglied in der Plain Language Association International. Uwe Roth hat Sozialwissenschaften studiert, in Brüssel als Korrespondent gearbeitet und war zehn Jahre Redakteur in einem großen Medienhaus in Stuttgart.

2 Gedanken zu „Die Einfache Sprache ist jetzt geregelt“

  1. Besteht Aussicht, dass demnächst auch die Beipackzettel für Medikamente in Einfacher Sprache abgefasst werden? Missverständnisse oder Abneigung, die derzeitigen Texte zu lesen, könen tatsächlich Gesundheitsschäden verursachen!

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    1. Hallo Frau Reichenbach,
      leider ist im Moment rechtlich niemand gezwungen, die Einfache Sprache anzuwenden. Das ändert sich, wenn in entsprechenden Regelungen die Vorschrift aufgenommen wird, dass Texte (wie Beipackzettel) nach der DIN 8581-1 erstellt werden müssen. Je populärer die DIN wird, umso größer die Chance, dass ihre Anwendung zur Pflicht wird.
      Herzlichen Gruß Uwe Roth

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