Im Gegensatz zur Leichten Sprache wird die Einfache Sprache in keinem Gesetz oder in einer Vorschrift erwähnt. Das hätte sich mit dem Gesetz zum Bürger-Geld ändern können. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung steht „einfache Sprache“, in der die Eingliederungsvereinbarung geschrieben sein soll.
Damit ist der Vertrag gemeint, den Antragsteller*innen unterschreiben müssen, wenn sie Arbeitslosengeld II und künftig das Bürgergeld bekommen wollen. Diesen wichtigen Text sollten logischerweise alle Unterschreibenden verstehen können. Denn darin stehen auch die viel diskutierten Sanktionen bei Verstößen gegen die Vereinbarung.
Im Entwurf zum Gesetz steht nun nicht Einfache Sprache, sondern „klar und verständlich“. Warum das ein Riesenunterschied ist und für die geplante DIN Einfache Sprache nicht hilfreich, erklärt Uwe Roth in seinem jüngsten Blog.
15.11.2022