Bürgergeld-Gesetz: Einfache Sprache wäre wichtig gewesen

Im Gegensatz zur Leichten Sprache wird die Einfache Sprache in keinem Gesetz oder in einer Vorschrift erwähnt. Das hätte sich mit dem Gesetz zum Bürger-Geld ändern können. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung steht „einfache Sprache“, in der die Eingliederungsvereinbarung geschrieben sein soll.

Damit ist der Vertrag gemeint, den Antragsteller*innen unterschreiben müssen, wenn sie Arbeitslosengeld II und künftig das Bürgergeld bekommen wollen. Diesen wichtigen Text sollten logischerweise alle Unterschreibenden verstehen können. Denn darin stehen auch die viel diskutierten Sanktionen bei Verstößen gegen die Vereinbarung.

Im Entwurf zum Gesetz steht nun nicht Einfache Sprache, sondern „klar und verständlich“. Warum das ein Riesenunterschied ist und für die geplante DIN Einfache Sprache nicht hilfreich, erklärt Uwe Roth in seinem jüngsten Blog.

15.11.2022
Uwe Roth

Veröffentlicht von

ruweadmin

Uwe Roth ist Journalist, Dozent für barrierefreie Kommunikation und Texter für die Einfache Sprache. Er arbeitet beim Deutschen Institut für Normung (DIN) an Regelwerken für die Leichte und Einfache Sprache mit. Er ist zudem Mitglied in der Plain Language Association International. Uwe Roth hat Sozialwissenschaften studiert, in Brüssel als Korrespondent gearbeitet und war zehn Jahre Redakteur in einem großen Medienhaus in Stuttgart.

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