Barrierefreiheitsgesetz macht Sprache nicht einfacher

Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und gibt Verbraucher*innen das Recht, Verstöße zu melden. Ein Jahr später fällt die Bilanz zwiespältig aus: Das Gesetz existiert, wird aber wenig genutzt.

Österreichweit wurden 84 Verfahren wegen Verstößen eröffnet, 48 Hinweise wurden vom Sozialministerium geprüft. In puncto Sprachverständlichkeit habe das Gesetz keine Verbesserungen gebracht, kritisiert die Lebenshilfe Österreich. Das Meldeformular des Sozialministeriumservice für Verstöße gegen die Barrierefreiheit sei selbst schwer verständlich. Das Meldeformular sei schwer auffindbar und verwende unklare Begriffe. „Eine Analyse mit der capito.ai-Software ergab, dass das Formular das Kriterium Einfache Sprache (B1) nicht erfüllt.“

Inhalte auf Englisch, unklare Fachbegriffe

Die Lebenshilfe hat gemeinsam mit Studierenden der Wirtschaftsuniversität Wien untersucht, ob Menschen mit intellektueller Behinderung das BaFG praktisch nutzen können. Im April 2026 prüften Selbstvertreter*innen – Menschen mit Behinderungen, die sich selbst für ihre Rechte einsetzen – gemeinsam mit Studierenden alltagsnahe Websites. In der Folge wollten sie konkrete Hinweise in das Meldeformular eingeben. Was dabei herausgekommen ist?

Die geprüften Websites erfüllten die Anforderungen des BaFG in weiten Teilen nicht: Die Schrift ist oft zu klein, die Zoom-Funktion fehlt oder funktioniert im Warenkorb nicht. „Inhalte auf Englisch, unklare Fachbegriffe sowie unverständliche AGB und Cookie-Hinweise erschweren die Nutzung zusätzlich“, schreibt die Lebenshilfe in einer Presseaussendung. Die Lebenshilfe fordert unter anderem, dass Verständlichkeit als Pflicht im Barrierefreiheitsgesetz besser verankert wird. Einfache Sprache sei eine Voraussetzung für echte digitale Teilhabe.

Ö-Norm spielte in Diskussion keine Rolle

Mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz wurde der European Accessibility Act umgesetzt. Diese EU-Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu machen. So ist in Österreich festgelegt, dass digitale Informationen über Dienstleistungen von Banken nicht über dem Sprachniveau B2 liegen dürfen. Die Opposition im österreichischen Parlament hatte im Vorfeld der Beschlussfassung gefordert, dass Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen maximal auf Sprachniveau B1 bereitgestellt werden sollen. Die Ö-Norm für Einfache Sprache – sie gilt seit Jänner 2025 – hatte in der Debatte um Sprachverständlichkeit nach dem BaFG noch keine Rolle gespielt.

Georg Wimmer

https://lebenshilfe.at/aktuelles/pressetext/barrierefreiheitsgesetz/

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