Das Lieferketten-Gesetz heißt im Original des deutschen Gesetzgebers „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“. Die Urheber können begründen, warum es so monströs heißen muss. Tatsächlich spielt der Begriff Kritikern des Gesetzes in die Hände, die es als Bürokratie-Monster verunglimpfen. Der DGB hat eine Broschüre in Einfacher Sprache (ohne dies so zu bezeichnen) veröffentlicht. Die zeigt nun, dass die Kontrolle der Lieferketten im Interesse der Beschäftigten ist – weltweit. Unser Team-Mitglied Uwe Roth war an der Redaktion beteiligt.
Lieferketten-Gesetz kurz erklärt
Man schafft mit Einfacher Sprache auch das Lieferketten-Gesetz weiterlesen