Sprachlicher Wirrwarr: Höchstgericht erklärt Volksbefragung für ungültig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Ergebnis einer Volksbefragung in der Gemeinde Waidhofen an der Thaya für ungültig erklärt. Die Fragestellung in einem direkt-demokratischen Verfahren, so heißt es in der Entscheidung, muss „klar und eindeutig sein, um Missverständnisse so weit wie möglich auszuschließen“. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Die Rechtmäßigkeit von zwei weiteren Volksbefragungen in Kärnten und in Salzburg werden noch geprüft. Auch hier sieht der VfGH sprachliche Mängel in den Fragestellungen.

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