Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Ergebnis einer Volksbefragung in der Gemeinde Waidhofen an der Thaya für ungültig erklärt. Die Fragestellung in einem direkt-demokratischen Verfahren, so heißt es in der Entscheidung, muss „klar und eindeutig sein, um Missverständnisse so weit wie möglich auszuschließen“. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Die Rechtmäßigkeit von zwei weiteren Volksbefragungen in Kärnten und in Salzburg werden noch geprüft. Auch hier sieht der VfGH sprachliche Mängel in den Fragestellungen.
Die Frage an die Stimmberechtigten in Waidhofen an der Thaya lautete: „Soll der Gemeinderat die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich beschließen, damit drei bis maximal fünf Windräder auf dem Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya (Gebiet Predigtstuhl) errichtet und betrieben werden können?“
Diese Fragestellung, so der VfGH, wird der Anforderung nach Klarheit und Eindeutigkeit nicht gerecht, weil keine konkreten Maßnahmen genannt sind. Beispielsweise könnte die Raumplanung für die Umsetzung des Vorhabens gemeint sein. Es könnte um die finanzielle Förderung der Errichtung von Windrädern gehen. Oder es könnte die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen durch die Gemeinde selbst gemeint sein. Wegen der missverständlichen Fragestellung hat der VfGH die Anordnung dieser Volksbefragung durch den Gemeinderat als gesetzwidrig aufgehoben.
Zu viele Infos in einem Satz in Salzburg
Bei der Volksbefragung in Salzburg ging es um die Frage, ob die Stadt eine zum Teil unterirdische Verlängerung der Lokalbahn bauen soll. Hier lautete die Frage an die Stimmberechtigten: „Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?“ Das Höchstgericht ist vorläufig der Ansicht, dass die Fragestellung gegen das Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit verstößt, heißt es in einer Stellungnahme vom 5. September 2025. Der VfGH wird in den nächsten Wochen eine Stellungnahme der Salzburger Landesregierung einholen und danach eine Entscheidung treffen. Die Bevölkerung hatte im Vorjahr mit großer Mehrheit gegen den Ausbau der Lokalbahn gestimmt.
Wertende Beifügung in Kärntner Volksbefragung
Auch im Fall einer Volksbefragung in Kärnten will der Verfassungsgerichtshof noch weitere Informationen einholen. In diesem Fall, so der VfGH, scheine die Fragestellung eine wertende Beifügung zu enthalten. Sie verstoße damit gegen das im Kärntner Volksbefragungsgesetz verankerte Verbot von Suggestivfragen. Die Frage lautete: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
Volksbefragungen Windkraft – Der Österreichische Verfassungsgerichtshof
https://www.vfgh.gv.at/medien/Volksbefragungen-Windkraft.de.php
Georg Wimmer
12.9.2025
Foto: privat
